Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bestellungen von Waren zwischen der Firma Salz-Helmreich GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Stöhr, Oskar-Sembach-Ring 26a, D-91207 Lauf a.d. Pegnitz - nachfolgend Verkäufer genannt - und dem Besteller - nachfolgend Kunde genannt:
§ 1 Grundlegende Bestimmungen
Für Direktkäufe bei der Firma Salz-Helmreich GmbH durch den Kunden, der Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, finden ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung Anwendung. Sie gelten auch ohne erneute Bekanntgabe für alle zukünftigen Lieferungen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung vom Kunden verwendeter eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen widersprochen. Deren Einbeziehung erfordert die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers in jedem Einzelfall.§ 2 Vertragsschluss
1. Die auf der Website, in Versand-Katalogen oder in den Geschäftsräumen ausgelegten Informationsträgern des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden (invitatio ad offerendum).2. Der Kunde kann rechtlich verbindliche Angebote über Telekommunikationsmittel gegenüber dem Verkäufer abgeben.
3. Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Werktagen annehmen, indem er
a) dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung (Brief, Fax oder E-Mail) übermittelt,
b) dem Kunden die bestellte Ware liefert,
c) den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert,
wobei jeweils der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der Alternativen zuerst eintritt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
4. Die Frist zur Annahme beginnt am Tag nach der Absendung/Aussprache des Angebots durch den Kunden und endet mit dem Ablauf des fünften Werktages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.
5. Bei der Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme hat der Kunde sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten Rückantworten empfangen werden können. Sollte der Kunde für seine Bestellung E-Mail nutzen, hat er beim Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
6. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
§ 3 Preise
Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle Preise des Verkäufers verstehen sich als „EXW“ (Incoterms i.d.F. 2010) zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.§ 4 Zahlungsbedingungen
1. Bei Direktkäufen wird der Kaufpreis mit dem Zustandekommen des Kaufvertrages zur Zahlung fällig.2. Bei Abholung besteht die Möglichkeit zur Barzahlung. Ansonsten können Käufer ausschließlich per Vorauskasse/Banküberweisung bezahlen.
3. Wurden weitergehende Zahlungsziele vereinbart, fällt der Beginn der Frist auf das Datum der Rechnungsstellung respektive den Tag der Lieferung. Bei Zahlungsrückständen ist der Verkäufer berechtigt, eingeräumte Zahlungsziele zu widerrufen.
4. Im Rahmen von Dauerlieferungsverträgen ist der Verkäufer berechtigt, vom Kunden Vorauszahlungen auf die noch zu erfüllenden Lieferungen zu verlangen.
5. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorgaben (§ 288 BGB) zu fordern. Falls nachweislich ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist der Verkäufer berechtigt, diesen geltend zu machen.
6. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Kunde sie vollständig an den Verkäufer im Sinne des § 362 BGB bewirkt hat.
§ 5 Lieferung
1. Im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen erfolgen Lieferungen auf Wunsch des Kunden weltweit. Der Versand erfolgt für Rechnung des Kunden unfrei. Lieferkosten werden nach Aufwand berechnet und auf Anfrage mitgeteilt.2. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrückliche Anweisung des Kunden auf seine Kosten abgeschlossen
.
3. Die vom Verkäufer genannten Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein Fixgeschäft vereinbart wurde. Kann die Ware nicht versendet werden aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern. Das Datum der Einlagerung gilt in solchen Fällen als Lieferdatum; der Lagerschein ersetzt die Versanddokumente.
4. Wenn Abweichendes nicht vereinbart ist, sind Versandart, Beförderung und Schutzmittel der Wahl des Verkäufers überlassen.
5. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung an die von dem Kunden angegebene Lieferadresse. Nach vorheriger terminlicher Absprache ist auch eine Abholung der Ware bei dem Verkäufer möglich.
6. Angemessene Teillieferungen und Teilleistungen sind im zumutbaren Umfang zulässig.
7. Bei Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist hat der Kunde dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen zur Lieferung zu setzen, bevor der Kunde weitergehende Rechte geltend machen kann.
8. Bei nicht zu vertretender Unmöglichkeit ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich in Kenntnis gesetzt und angezeigt, dass das bestellte Produkt nicht verfügbar ist.
9. Wird die vom Verkäufer geschuldete Lieferung durch unvorhersehbare und von ihm unverschuldete Umstände verzögert, so ist er unter Haftungsfreistellung berechtigt, die Lieferung angemessen um die Dauer des Hemmnisses hinauszuschieben. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
10. Kann die Lieferung aufgrund von unzutreffenden oder lückenhaften Angaben des Kunden zu seiner Anschrift nicht erfolgen, kommt er durch den erfolglosen Anlieferungsversuch des Transportunternehmens in Annahmeverzug. In diesem Fall sowie bei schuldhafter Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten, ist der Verkäufer berechtigt, den Ersatz des entstehenden Schadens einschließlich eventueller Mehraufwendungen zu verlangen.
§ 6 Gefahrübergang, Beschaffenheit und Gewährleistung
1. Der Verkäufer versendet ab Lager, Werk oder Versandstelle. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmte Personen oder Anstalten auf den Kunden über. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Holt der Kunde die Ware in den Räumlichkeiten des Verkäufers ab, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über.2. Die Ware wird in handelsüblicher Beschaffenheit geliefert. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/ oder Gewicht bleiben vorbehalten. Insbesondere Angaben zur Beschaffenheit der Ware oder Analysedaten sind nur dann als zugesicherte Eigenschaften anzusehen, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Bei Kauf nach Muster oder nach Probe gelten die Eigenschaften des Musters oder der Probe ebenfalls nicht als zugesicherte Eigenschaften. Bei Verladung von loser Ware ab Werk, Lager oder Versandstelle ist das dort ermittelte Nettogewicht, ansonsten die Angaben auf der Verpackung maßgeblich. Vom Verkäufer genannte Analysedaten oder Qualitätsangaben sowie von ihm vorgenommene Beratungen sind unverbindlich. Die Prüfungen der Ware auf ihre Eignung für den jeweiligen Verwendungszweck obliegt dem Kunden.
3. Die Gewährleistung beginnt mit der Übernahme der Ware durch den Kunden und richtet sich nach den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr und der Verkäufer hat die Wahl zur Nacherfüllung den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern.
4. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten des § 377 HGB beachtet wurden.
5. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Werden die Mängel nicht unverzüglich angezeigt, gilt die Ware als abgenommen.
6. Für Mängel der Ware leistet der Verkäufer zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist er zur Nachbesserung / Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten; letzteres und der Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung gelten jedoch nicht bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit.
7. Die Abtretung der Gewährleistungsansprüche durch den Kunden ist ausgeschlossen.
§ 7 Haftung
1. Der Verkäufer haftet nicht für Mangelfolgeschäden jeder Art; insbesondere entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, oder soweit er einen Mangel arglistig verschwiegen hat, § 444 BGB.2. Hat der Verkäufer fahrlässig eine für die Erfüllung des Vertragszwecks wesentliche Pflicht verletzt, ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen, bei Vertragsabschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbaren Schäden.
3. Keine Gewähr übernimmt der Verkäufer für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter bzw. nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für die falsche bzw. ungenügende Lagerung der Ware.
4. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bleibt der Verkäufer Eigentümer der verkauften Ware.2. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt sein Miteigentum durch Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Miteigentum des Kunden an der einheitlichen Sache in Höhe des Rechnungswertes wertanteilsmäßig auf den Verkäufer übergeht. Der Kunde verwahrt die Sachen, die im (Mit-) Eigentum des Verkäufers stehen, unentgeltlich.
3. Der Kunde verpflichtet sich, die Sachen, die im (Mit-) Eigentum des Verkäufers stehen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vor Verderb, Minderung oder Verlust zu bewahren, auch gegenüber seinen Kunden. Erforderliche Sicherungsmaßnahmen hat der Kunde auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Der Kunde verpflichtet sich, die Sachen, die im (Mit-) Eigentum des Verkäufers stehen, auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
4. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang und mit allen Nebenrechten an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung hiermit an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Diese Ermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, sich in Zahlungsverzug befindet oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
5. Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte und sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und ihn unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde.
6. Bei Zahlungsverzug oder eines anderweitigen vertragswidrigen Verhaltens des Kunden ist der Verkäufer, nachdem er eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Der Verkäufer darf die von ihm zurück genommene Vorbehaltsware verwerten.
7. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.
§ 9 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig tituliert oder seitens des Verkäufers unbestritten sind, entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts. Darüber hinaus ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.§ 10 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn aus einem anderen Land als Deutschland bestellt oder in ein anderes Land als Deutschland geliefert wird.2. Erfüllungsort für die Lieferpflichten des Verkäufers ist das Werk, Lager bzw. Versandstelle von dem die Ware ausgeliefert wird. Für alle anderen Leistungen beider Vertragsparteien ist Erfüllungsort der Geschäftssitz des Verkäufers.
3. Gerichtsstand ist Nürnberg. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen. Auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Nürnberg (Art. 17 des Europäischen Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen = EuGVÜ). Der Verkäufer behält sich das Recht vor, auch jedes andere Gericht anzurufen, das aufgrund des EuGVÜ zuständig ist.
§ 11 Datenschutz
1. Sämtliche vom Kunden mitgeteilte personenbezogene Daten werden ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erhoben, verarbeitet und gespeichert.2. Die Einzelheiten über die erhobenen Daten, Verwendung und der Widerruf sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
§ 12 salvatorische Klausel
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Sonstige Vereinbarungen oder Willenserklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.2. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Regelungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt; die unwirksame Regelung wird durch die jeweils einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.